Bestattung

Einfühlsame Unterstützung und kompetente Entlastung im Trauerfall

Im Bestattungs-Institut steht der Mensch immer im Mittelpunkt.  Wir sind jederzeit erreichbar und sorgen dafür, dass Sie sich im Trauerfall um nichts kümmern müssen.  Unser Team aus erfahrenen Fachleuten und qualifizierten Trauerbegleitern ist für die Angehörigen da und kümmert sich einfühlsam und mit viel Engagement um die Bedürfnisse der Menschen in dieser schweren Situation.  Wir beraten die Angehörigen ausführlich und kompetent bei allen Fragen und Details zur Bestattung und sorgen dafür, dass alles wie gewünscht umgesetzt wird. 

Wir möchten Sie dabei unterstützen, Ihren ganz individuellen Weg des Abschiednehmens zu gehen und Ihnen das geben, was Sie dafür brauchen. 

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Video abspielen

Bestattung

Bestattungsformen

Bestattungsformen

Abschied

Abschied

Trauerfeier

Trauerfeier

Grabsuche

Grabsuche

Was kostet eine Bestattung?

Eine Bestattung ist ein einmaliges Ereignis – ein letzter Abschied, der nicht wiederholbar ist. Wählen Sie mit Bedacht aus und lassen Sie sich nicht von intransparenten Pauschalangeboten irreführen. Bei einem Trauerfall benötigen Sie nicht nur sehr viele Leistungen, sondern vor allem gute Beratung und menschliche Begleitung!

Die Kosten für eine Bestattung sind abhängig von den individuellen Wünschen. Viele Aspekte, wie die Auswahl eines Sarg- oder Urnenmodells, Bestattungsart und Beisetzungsort haben Einfluss auf die Gesamtkosten einer Bestattung.

In einem persönlichen Beratungsgespräch werden wir die einzelnen Positionen gemeinsam mit Ihnen durchsprechen und Ihnen die damit verbundenen Kosten aufzeigen. Im Anschluss erhalten Sie eine detaillierte Kostenberechnung, in der jede einzelne Leistung aufgelistet ist.

Die Bestattungskosten setzen sich
aus drei Kostenblöcken zusammen:

1. Bestatter Leistungen
Die Leistungen die das Bestattungs-Institut für Sie erbringt, z.B.
  • Beratungs- und Betreuungsleistungen rund um die Bestattung und Trauerfeier
  • Trauerbegleitung vor, während und nach der Bestattung
  • Abschiedsrituale
  • Überführungen des Verstorbenen
  • Verstorbenenumsorgung
  • Trauerdrucksachen
  • Sarg und/oder Urne
  • Erledigung von Formalitäten, Abmeldungen
  • Amtliche Behördengänge

Die Bestatter Leistungen können Sie frei bestimmen. Sie haben Einfluss auf die Höhe der Kosten und volle Kostenkontrolle.

Zur Veranschaulichung haben wir für Sie aus einer Vielzahl von Bestattungen die am häufigsten gewünschten Leistungen ermittelt, um Ihnen damit einmal konkrete Preisbeispiele einer Bestattung zu zeigen. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen gewünschte Bestattung mehr aber auch deutlich weniger kosten kann.

2. Fremdleistungen
Die Leistungen die das Bestattungs-Institut für Sie erbringt, z.B.
  • Blumen, Kränze, Gestecke, Sargbouquets
  • Dekoration
  • Organist, Musiker oder Sänger bei der Trauerfeier
  • Zeitungsanzeigen

Hier haben Sie ebenfalls die freie Auswahl und bestimmen die Leistungen, so dass Sie auch bei den Fremdleistungen den Kostenrahmen selbst kontrollieren.

Die Kosten für die Fremdleistungen können sehr unterschiedlich sein, je nachdem, wie umfangreich Ihre Wünsche sind. Außerdem variieren die Preise z.B. je nach Jahreszeit bei speziellen Blumenwünschen oder je nach Zeitung und Größe der Anzeigen.

3. Gebühren

Der Anteil der Gebühren an den Bestattungskosten ist beachtlich und beträgt häufig um die 50% der gesamten Bestattungskosten.

Gebühren werden von der öffentlichen Hand erhoben und sind in den entsprechenden Gebührensatzungen und Gebührenordnungen definiert und in ihrer Höhe fest gelegt. Die Höhe der Gebühren kann sich regional unterscheiden.

  • Beurkundungsgebühren
  • Friedhofs- und Kremationsgebühren für die:
  • Sarg- oder Urnengrabstelle
  • Grabarbeiten
  • Sargträger auf den städtischen Friedhöfen
  • Einäscherung im Krematorium
Bei den Gebühren haben Sie keine Einflußmöglichkeit auf die Höhe der Kosten, hier kann nichts verhandelt werden. Möchten Sie beispielsweise in einer Grabstätte auf einem Friedhof der Stadt Mannheim beisetzen, so müssen Sie die in der Gebührensatzung definierten Gebühren bezahlen.

Häufig gestellte Fragen

Wenn der Sterbefall zuhause eingetreten ist, muss sofort ein Arzt verständigt werden. Rufen Sie Ihren Hausarzt oder den Notarzt (112) an. Dieser wird die/den Verstorbene/n gründlich untersuchen. Nach der sogenannten Leichenschau stellt der Arzt die Todesbescheinigung oder Leichenschaubescheinigung aus, die die Todesursache und den Todeszeitpunkt dokumentiert. Dafür wird der Personalausweis der/des Verstorbenen benötigt.

Passiert der Sterbefall in einem Krankenhaus oder in einem Senioren- oder Pflegeheim, wird sich die Verwaltung um die Benachrichtigung des Arztes kümmern.

Die Angehörigen sollten den Bestatter ihres Vertrauens kontaktieren, um die Überführung zu veranlassen und die weiteren Schritte abzustimmen.

Selbstverständlich steht Ihnen die Wahl des Bestatters frei. Sie entscheiden, welchem Bestatter Sie in dieser schwierigen Situation das Vertrauen schenken. 

Hat die/der Verstorbene sich schon zu Lebzeiten durch eine Bestattungsvorsorge für einen Bestatter seines Vertrauens entschieden, wird dieser nach einem Anruf sofort wissen, was zu tun ist. 

Um eine Bestattung zu beauftragen,  werden von dem/der Verstorbenen diverse Unterlagen benötigt, die sich je nach Familienstand unterscheiden. Sollte etwas nicht mehr vorhanden sein, helfen wir Ihnen selbstverständlich gern dabei, fehlende Unterlagen zu beschaffen. 

  • Personalausweis oder Pass
  • Todesbescheinigung
  • Familienstammbuch bzw. die Geburts- und Heiratsurkunde, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil

Folgende Unterlagen sind für das erste Gespräch mit dem Bestatter sehr hilfreich:

  • Rentenbescheid
  • Krankenversicherungskarte
  • Versicherungspolicen von Lebensversicherungen oder Sterbegeldversicherungen
  • Grabdokumente über bereits vorhandenen Gräber

 

 

Die nächsten Angehörigen müssen sich um die Bestattung kümmern, Die Rangfolge der Bestattungspflicht ist in den Landesbestattungsgesetzen geregelt. Die/der Bestattungspflichtige muss für die Bestattung sorgen und die Bestattungskosten tragen. Kann diese/r nicht rechtzeitig ausfindig gemacht werden, tritt das Ordnungsamt als Auftraggeber der Bestattung ein. Dennoch müssen die Bestattungskosten durch die/den Bestattungspflichtigen getragen werden, auch wenn schon Jahr kein Kontakt mehr bestand. 

Für die Bestattung sind die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers entscheidend. Wenn bei diesem kein Geld für eine Bestattung vorhanden ist, kann ein Sozialhilfeantrag bei dem jeweiligen Sozialamt gestellt werden,  das dann die Bedürftigkeit überprüft.

Mit einer Bestattungsvorsorge kann man schon zu Lebzeiten die eigene Bestattung absichern. Auch wenn keine Angehörigen mehr da sind, wird die Bestattung wie gewünscht durchgeführt. Wenn keine Bestattungsvorsorge vorliegt und niemand mehr da, kümmert sich das Ordnungsamt um die Beauftragung der Bestattung. Anschließend werden die ggf. vorhandenen Bestattungspflichtigen ermittelt und ihnen werden die Bestattungskosten in Rechnung gestellt.

Das richtet sich immer nach den individuellen Wünschen. Grundsätzlich setzen sich die Bestattungskosten aus drei Kostenblöcken zusammen: die Leistungen des Bestatters (z.B. Überführung, Beratung und Organisation der Bestattung uvm.),  Fremdleistungen (z.B. Blumen, Redner, Musik) und öffentliche Gebühren (z.B. für die Grabstätte). Letztere sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen und machen mittlerweile einen großen Anteil der Bestattungskosten aus. Wenn Sie sich für konkrete Zahlen interessieren, nutzen Sie gern einmal unseren Konfigurator für unverbindliche Preisbeispiele.

Immer öfter wird mit ungewöhnlich günstigen Komplettpreisen geworben. Schauen Sie genau hin, welche Leistungen darin wirklich enthalten sind.  Die Kosten für Überführung, Kremation, Grabnutzung usw. sind oft im Kleingedruckten verschleiert.

Eine Bestattung umfasst viele Leistungen und Details, die je nach den persönlichen Wünschen immer unterschiedlich sind. Darum ist gute Beratung vorab besonders wichtig, damit Sie den finanziellen Rahmen bestimmen können.

Bei einem seriösen Bestatter bekommen Sie immer einen transparenten Kostenvoranschlag, in dem  sämtliche Leistungen, Produkte und Gebühren mit Einzelpreisen aufgeführt sind.

Die Bestattungsart richtet sich grundsätzlich nach dem Willen der/des Verstorbenen. Wurde darüber zu Lebzeiten nicht gesprochen, sollte man zunächst klären, ob eine Bestattungsvorsorge oder eine schriftliche Willenserklärung vorliegt.  Ist das nicht der Fall entscheiden die Angehörigen darüber, welche Art der Bestattung dem Wunsch entspricht. 

Mit einer Bestattungsvorsorge kann man für sich selbst oder für jemand anderen schon zu Lebzeiten die Bestattung festlegen und finanziell absichern. Eine Vorsorgeberatung ist  unverbindlich und kostenfrei. In einem Gespräch in unseren oder Ihren Räumlichkeiten zeigen wir Ihnen, was für Ihre Wünsche in Frage kommt und mit welchen Kosten zu rechnen sind. Die Bestattungskosten können durch Einmalzahlung oder Hinterlegung einer Versicherung finanzielle abgesichert werden. Auch hierzu bekommen Sie von uns ausführliche Informationen.

Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie ein unverbindliches Angebot und können dann noch einmal in Ruhe überlegen, ob alles richtig geregelt  wurde.