Treuhandkonto

Sicherheit mit dem Treuhandkonto

Für die Absicherung der Bestattungskosten können Sie eine Versicherung hinterlegen oder den Betrag als Einmalzahlung einzahlen. Wenn Sie sich für letzteres entscheiden, wird Ihr eingezahltes Geld auf einem Treuhandkonto sicher verwahrt. 

Das Treuhandkonto ist ein Konto der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Hier ist das Geld für die eigene Bestattung konkurssicher und geschützt vor dem Zugriff Dritter angelegt ist. Dadurch ist gewährleistet, dass Ihre Geldanlage auch in jedem Fall für die Deckung der Bestattungskosten verwendet wird. Sie brauchen sich um nichts kümmern, die erforderlichen Schritte für die Einrichtung des Treuhandkontos übernehmen wir für Sie. 

Tresorschrank

Warum vorsorgen?

Der Gesetzgeber hat das Sterbegeld schon seit vielen Jahren ersatzlos gestrichen. Die Höhe der Bestattungskosten ist variabel, im Durchschnitt liegen sie jedoch bei mehreren tausend Euro. Per Gesetz sind die bestattungspflichtigen Angehörigen dazu verpflichtet, diese nicht ganz unerhebliche Summe aufzubringen. Es ist sinnvoll und sehr verantwortungsbewusst, sich bereits zu Lebzeiten darüber Gedanken zu machen, ob die eigene Bestattung später ohne finanzielle Belastung für andere bezahlt werden kann.

Wer muss für die Bestattung bezahlen?

Die Verpflichtung zur Übernahme der Bestattungskosten ist in dendeutschen Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer geregelt. Die bestattungspflichtigen Angehörigen müssen für eine Bestattung aufkommen, das sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen.

Das ist der Grund, warum so viele Menschen Geld für die spätere Bestattung beiseite legen. Um jedoch ihre Angehörigen vor finanziellen Belastungen wirklich zu schützen, sollte man sich vorab gut über den Schutz und die Absicherung der Geldanlage informieren.

Treuhandkonto oder Sparkonto?

Das einfache Sparbuch oder Girokonto ist kein sicherer Weg, Geld für den Sterbefall zur Seite zu legen. Denn sehr häufig kommt es vor, dass durch einen Pflegefall die finanzielle Unterstützung durch das Sozialamt erforderlich wird, z.B. um die Kosten für ein Altersheim zu decken. In solchen Fällen besteht die Verpflichtung, sämtliche Guthaben aufzulösen, bevor die Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden können. Das betrifft auch Ihr angespartes Geld für die Bestattung auf dem Sparbuch oder Girokonto.

Eine sichere Alternative ist das Vorsorge-Treuhandkonto . Das eingezahlte Geld ist für die Bestattung zweckgebunden und darf nicht durch das Sozialamt angetastet werden. 

Sicherheit für Ihr Geld

Ihre Geldanlage auf dem Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist durch eine Ausfallbürgschaft in jedem Fall abgesichert. Die Vorsorge-Gelder dürfen nur für die Bezahlung der Bestattungskosten verwendet werden. Evtl. Überschüsse werden später nach Vorlage einer detaillierten Kostenabrechnung an die Erben ausgezahlt.

Wir veranlassen wir für Sie die Einrichtung Ihres Vorsorge Treuhandkontos bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG und kümmern uns um alle erforderlichen Formalitäten. Alle Einzelheiten besprechen wir mit Ihnen in Ruhe im Rahmen der Bestattungsvorsorgeberatung.