Feuerbestattung

Feuerbestattung

Feuerbestattung bedeutet, dass die/der Verstorbene in einem Krematorium eingeäschert wird und die Asche beigesetzt wird.  Vorab ist eine zweite amtsärztliche Untersuchung Pflicht. Für die behördliche Genehmigung muss ein schriftlicher Nachweis der/des Verstorbenen oder der Angehörigen  vorliegen, dass sie im Sinne der/des Verstorbenen ist.

Die Einäscherung (auch Kremierung, Kremation genannt) erfolgt immer mit einem Sarg und darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod durchgeführt werden. Für die Einäscherung und Beisetzung der Asche sind die für das jeweilige Bundesland vorgeschriebenen Bestattungsfristen  einzuhalten.

Die Asche kann in einer Urne beigesetzt oder verstreut wird. Auf deutschen Friedhöfen sind Grabfelder für eine Ascheverstreuung nicht sehr verbreitet. 

 

Trauerfeier 

Die Trauerfeier kann mit dem Sarg vor der Einäscherung stattfinden und/oder eine Urnentrauerfeier nach der Einäscherung.

Meistens versammeln sich die Trauergäste am Sarg in der Friedhofskapelle oder in der Hauskapelle des Bestattungs-Instituts Bühn (s. Foto).

Nach der Trauerfeier wird der Sarg  für die Einäscherung in das Krematorium überführt. Die Urnenbeisetzung findet häufig im engsten Familienkreis einige Zeit später statt.